Ansicht einer Schutzverglasung

Schutzverglasung

Schutzverglasungen, also eine zweite Fensterfläche aus durchsichtigem Blankglas, gab es bereits im späten 19. Jahrhundert an einigen Kirchen. Sie sollten indes den Zweck der Wärmedämmung und mitunter auch des Lärmschutzes erfüllen. Darüber hinaus sind einige wenige Fälle bekannt, bei denen auf diese Weise die Farbverglasung vor mechanischen Beschädigungen geschützt werden sollte, so wenn das Gebäude in einem baumreichen Park stand und Stürme das empfindliche Material bedrohten.

Erst nach Ende des zweiten Weltkriegs, als man beim Wiedereinbau von ausgelagerten Glasmalereifeldern in der Nahansicht die immensen chemisch-physikalisch hervorgerufenen Schädigungen und Veränderungen bemerkte, wurde vereinzelt, später immer systematischer, begonnen, den für wertvoll erachteten Scheiben aus dem Mittelalter ein Schutzverglasungssystem vorzusetzen. Der Grundgedanke war, die nun immer mehr als schädlich erkannten Umweltbelastungen fernzuhalten und den Farbfenstern eine quasi-museale Situation am Originalstandort zu schaffen. Nur doch die weniger belastete Innenluft der Gebäude sollte auf das Glas treffen. Vor allem die als Katalysator erkannten Feuchtigkeitsniederschläge an den Scheiben, das Schwitzwasser, sollten in ihrer Bildung durch einen Ventilationseffekt unterbunden werden. Dieser ensteht durch ein sich natürlich ergebenes Luftdruckgefälle zwischen der Schicht mit den Originalen und der Blankverglasungsfläche.

Das an sich leicht einzusehende System birgt indes durch falsche Handhabung auch neue Gefährdungsmomente, so wenn der Abstand zwischen den beiden Glasflächen ungünstig eingerichtet oder wenn aus Unkenntnis bzw. in Absicht zur Geräusch- und Wärmedämmung auf die notwendigen Luftschlitze ober- und unterhalb der Originalbahnen verzichtet wird.

Eine Fachberatung oder Fachbegleitung nach Honorarordnung für Ingenieure und Architekten kann angefragt werden.